Geschäftsordnung

engagiert in Elmshorn e.V.


Geschäftsordnung für den Verein engagiert in Elmshorn e.V mit Sitz in Elmshorn gilt nachfolgende Geschäftsordnung:

 

Vorstand

 

Der Vorstand setzt sich zusammen aus

  • dem/der Vorsitzenden
  • dem/der stellvertretenden Vorsitzenden
  • bis zu drei Beisitzern, wobei ein Beisitzer das Amt des Kassenwartes übernimmt

 

Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung alle 2 Jahre mit einfacher Stimmenmehrheit gewählt. Eine Blockwahl ist zulässig. Wählbar in ein Amt sind nur Vereinsmitglieder.

 

Der Vorstand trifft sich einmal monatlich und zusätzlich auf Antrag mindestens eines

Vorstandmitgliedes. Die Termine werden möglichst für das laufende Kalenderjahr im Voraus

festgelegt.

 

Der Vorstand ist unabhängig von der Zahl der anwesenden Mitglieder mit einfacher Mehrheit

beschlussfähig. Der Vorstand beschließt über alle Angelegenheiten , soweit nach der Satzung nicht die Mitgliederversammlung zuständig ist.

 

Die Vorstandssitzungen haben eine Tagesordnung, die vom 1. Vorsitzenden erstellt wird und zusammen mit der Einladung vor der Sitzung durch den Vorsitzenden an die Vorstandsmitglieder verschickt wird. Jedes Vorstandsmitglied kann Punkte auf die Tagesordnung setzen lassen.

 

Über die Vorstandssitzung wird ein Protokoll erstellt, das mit der nächsten Einladung an alle Vorstandsmitglieder verschickt wird. Neben dem wesentlichen Inhalt der Sitzung müssen sämtliche Beschlüsse darin enthalten sein. Das Protokoll wird vom Protokollführer und vom Sitzungsleiter unterschrieben. Die elektronische Form ist zulässig.

 

Die Vorstandssitzung ist grundsätzlich öffentlich, die Öffentlichkeit kann aber durch den Vorstand ausgeschlossen werden.

 

 

Vereinsmitglieder

 

Jeder kann auf schriftlichen Antrag (Aufnahmeantrag des Vereins) Mitglied werden.

 

Dazu gehören neben natürlichen Personen des Privaten und Öffentlichen Rechts auch Vereine und Unternehmen.

 

Nach Antragstellung wird auf der nächsten Vorstandssitzung über den Aufnahmeantrag mit einfacher Mehrheit abgestimmt. Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt oder Ausschluss.

 

Der Austritt ist zum Schluss eines Kalenderjahres zulässig und muss gegenüber dem Vorstand mindestens 1 Monat vor Ablauf des Kalenderjahres schriftlich erklärt werden.

 

Ein Mitglied kann ausschließlich durch den Vorstand aus dem Verein ausgeschlossen werden:

  • bei erheblichen Verletzungen satz ungsmäßiger Verpflichtungen
  • bei schwerem Verstoß gegen die Interessen und der Schädigung des Ansehens des Vereins
  • bei unehrenhaftem Verhalten innerhalb und außerhalb des Vereins, insbesondere bei Kundgabe extremistischer, rassistischer oder fremdenfeindli cher Gesinnung und der Mitgliedschaft in extremen oder fremdenfeindlichen Parteien oder Organisationen, einschließlich des Tragens bzw. Zeigens rechtsextremer Kennzeichen und Symbole
  • Wenn der Beitragsrückstand trotz Zahlungsaufforderung und Mahnung mehr als ein Jahr beträgt

Der Betroffene ist über den bevorstehenden Ausschluss unverzüglich in schriftlicher Form, unter Angabe der Gründe, zu informieren. Innerhalb einer Frist von 1 Monat kann der Betroffene dazu Stellung nehmen.

 

 

Mitgliederversammlung

 

Die Mitgliederversammlung findet mindestens einmal jährlich statt und ist öffentlich. Sie ist vom 1. Vorsitzenden unter Angabe einer Tagesordnung mindestens 2 Wochen vorher schriftlich einzuberufen. Die elektronische Form ist zulässig.

 

Bei dringendem Bedarf kann der Vorstand eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen. Er muss dies tun, wenn mindestens ein Drittel der stimmberechtigten Mitglieder dies unter Angabe der Gründe fordern.

 

Anträge an die Mitgliederversammlung sind spätestens 10 Tage vorher in schriftlicher Form, auch elektronisch, an den 1. Vorsitzenden zu richten. Für die Anträge des Vorstandes gibt es keine Frist.
Die ordnungsgemäß eingeladene Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Zahl der anwesenden Mitglieder und mit einfacher Mehrheit beschlussfähig. Bei Stimmengleichheit ist der Antrag abgelehnt. Wobei ausschließlich Mitglieder abstimmen dürfen.


Die Mitgliederversammlung wird vom 1. Vorsitzenden oder dem stellvertretenden Vorsitzenden geleitet.
Die Mitgliederversammlung ist für alle Belange des Vereins zuständig, ausgenommen die dem Vorstand vorbehaltenen Entscheidungen.


Die Mitgliederversammlung wählt neben dem Vorstand auch 2 Kassenprüfer für 2 Jahre. Jede Mitgliederversammlung wird protokolliert. Neben dem wesentlichen Inhalt der Versammlung müssen sämtliche Beschlüsse darin enthalten sein. Das Protokoll wird vom Protokollführer und vom Sitzungsleiter unterschrieben. Die Protokolle werden auf unserer Internetseite veröffentlicht.

 

 

Mitgliedsbeiträge


Es werden jährliche Mitgliedsbeiträge wie folgt festgelegt:

  • Privatperson 12,00 € p.a.
  • Vereine 60,00 € p.a.
  • Unternehmen 240,00 € p.a.

Die Mitgliedsbeiträge sind Mindestbeiträge und werden in der Regel jährlich abgebucht. Halb und vierteljährliche Abbuchungen sind ebenfalls möglich. Die Mitgliedsbeiträge werden von der Mitgliederversammlung festgelegt.
In begründeten Fällen kann der Vorstand den einzelnen Mitgliedsbeitrag auf Antrag bis auf die Hälfte reduzieren.

 


Mittelverwendung


Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Der Vorstand und die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

 

 

Ehrenmitglied


Persönlichkeiten, die sich in besonderer Weise um den Verein verdient gemacht haben, können durch den Vorstand zum Ehrenmitglied ernannt werden. Ehrenmitglieder sind beitragsfrei und haben zu den Veranstaltungen des Vereins freien Zutritt.

 


Inkrafttreten
Diese Geschäftsordnung tritt ab dem 22. Oktober 2020 in Kraft.